Die Grundsteuerreform

Viele von uns erinnern sich noch an Zeiten, in denen das Wort Reform mit Verbesserung assoziiert wurde.

Heute erwartet kaum noch jemand ernsthaft eine Verbesserung für sich, wenn irgendwo eine Reform droht. Mal abwarten, als was sich die Grundsteuerreform entpuppen wird.

Noch ist das ganze nicht wirklich zu durchschauen. Und erste echte Details zur eigenen Bemessung wird man vermutlich auch mit dem Erfassungsbeginn im Juli nirgendwo finden.

Ab da soll es aber online einen Grundsteuer-Viewer geben, mit dessen Hilfe Sie alle nötigen Werte und Parameter für Ihr Grundstück ermitteln können. Auf jeden Fall wird es in Niedersachsen erst einmal - abweichend von der Bundesregelung - das Flächen-Lage-Modell geben, das gerechter und einfacher sein soll, als das vom Bund.

Ohne Internet geht auch die Meldung der Daten nicht. Die Angaben können nur online über das Elster-Portal der Finanzämter übermittelt werden.

 

Achtung: Wer hofft, diese Arbeit könne doch der Steuerberater schnell miterledigen, muss mit evtl. hohen Kosten dafür rechnen. Die Gebührenordnung soll angeblich um die 400 € plus Mwst. vorschreiben - je Grundstück! Wir sind gespannt, ob sich diese Gebührenhöhe bewahrheiten wird.

 

Wichtig für alle Grundstückseigentümer sind zunächst nur die Termine: Zwischen dem 1.7. und dem 31.10. werden Sie Ihre Angaben (zum Stichtag 1.1.22) machen müssen. Dies wird nur über das Elster-Online-Verfahren der Finanzämter möglich sein. Erst in 2025 werden dann die neuen Grundsteuerbeträge fällig. Bis dahin bleibt also alles beim Alten.

Auf der Webseite des Land Niedersachsen finden Sie weitere Infos. Zwei Infoblätter versuchen, das komplexe Verfahren verständlich zu beschreiben. Und tatsächlich hat man nach dem dritten Durchlesen das Gefühl, ein bisschen Bescheid zu wissen. Das Thema ist halt so kompliziert, die PDFs sind wirklich gut.

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