Eine Immobilie im Nachlass – kein leichtes Erbe Eine Immobilienerbschaft ist ein sehr komple- xer Sachverhalt, der für die Erben im Trauer- fall eine zusätzliche Herausforderung bedeu- tet, die neben der emotionalen und zeitlichen Belastung bewältigt werden muss. Vor allem, wenn es mehrere Erben gibt, die sich in jedem Fall irgendwie einigen müssen. hierher, wie viel Konfliktpotenzial in all den notwendigen Entscheidungen liegt. Hinzu kommt, dass manche Erbengemeinschaft aus 20, 30 oder noch mehr Mitgliedern besteht. Und die wohnen natürlich auch nicht alle am gleichen Ort, sondern leben manchmal über die ganze Welt verstreut. Damit eine zeitnahe Einigung erfolgt, erklärt das Erbrecht alle Erben zu einer Erbenge- meinschaft. Das ist eine Gesellschaft des bür- gerlichen Rechts, deren Zweck die Aufteilung des Erbes ist und damit auch eine möglichst schnelle Wiederauflösung der Erbengemein- schaft. Bis dahin aber sind alle Mitglieder glei- chermaßen für Rechte und Pflichten, die sich aus der Immobilie ergeben, verantwortlich. Denn, auch wenn das Haus nicht mehr be- wohnt ist, fallen Grundsteuern und Versiche- rungen an, Müll- und Wassergebühren sowie evtl. Heizkosten oder Winterdienste. Auch kann z. B. eine Dachreparatur nicht auf die lange Bank geschoben werden. Sollte die Im- mobilie vermietet sein, ist die Erbengemein- schaft nun automatisch der Vermieter, mit al- len Verantwortlichkeiten. Bevor aber wirklich entschieden werden kann, was mit Haus oder Wohnung eigentlich ge- schehen soll, braucht es eine fachgerechte Werteinschätzung. Spätestens für die eigene Steuererklärung ist die sowieso notwendig. Sie sehen schon bei den wenigen Fragen bis Aber auch – und vielleicht sogar besonders – im kleineren Kreis, mit drei, vier oder fünf Erben, spielen ja nicht nur die Sachfragen eine Rolle, sondern es mischen auch viele unter- schiedliche Emotionen mit. Meist hat jeder einzelne Erbe eine ziemlich konkrete Vorstellung davon, was das Beste für alle wäre. „Schnell verkaufen, dann muss sich keiner damit belasten“ oder „In fünf Jahren kann der Enkel das Haus übernehmen, das wäre ganz bestimmt in Vaters Sinne gewesen“. Alle haben gute Gründe für ihre Vorschläge und treten sich damit doch manchmal gegen- seitig auf die Füße. Dass es völlig unterschied- liche Wünsche gibt, ist aber normal. Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass alle Erben die gleichen Vorstellungen haben. Jeder hat letztlich ja auch das Recht, mit seinem Erbe machen zu können, was er möchte. Dazu ist es aber erst einmal erforderlich, dass das Erbe auch auf- und zugeteilt werden kann. Und das geht wiederum nur nach einer Einigung. So beißt sich die Katze oft in den 36